Sonderpflege e.V. wurde am 20.04.1978 von ehemaligen MitarbeiterInnen eines Kinderdorfes gegründet. Es entstand ein Trägerverein, der die Vorzüge einer Pflegefamilie mit denen der professionellen Heimerziehung verband.
Der Begriff “Sonderpflege” bezieht sich auf die damals einzigartige Betreuungsform als Verbindung von professioneller Pädagogik und konstanter Beziehungsebene.
In dem mehr als 30jährigem Bestehen hat sich eine vielfältige Angebotspalette entwickelt, sodass der Name Sonderpflege nach wie vor mit besonderen Betreuungsvarianten verbunden ist. Heute versteht sich der Sonderpflege e.V. auch als ein Träger, der neue Projektideen aufgreift, entwickelt und verwirklicht.
Juristische Grundlagen
Am 15.06.78 wurde dem Sonderpflege e.V. vom Finanzamt Lemgo die Gemeinnützigkeit und am 26.09.19979 vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Anerkennung als förderungswürdiger Träger der freien Jugendhilfe nach § 9 JWG, entsprechend § 75 KJHG zuerkannt. Entsprechend des aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides vom 13.01.2005 sind wir berechtigt, Spendenbestätigungen auszustellen.
Vereinsmitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt. MitarbeiterInnen des Vereins können ebenfalls Mitglied sein. Der Vereinsbeitrag beträgt aktuell € 10,- im Monat. Auch eine Unterstützung des Vereins als Fördermitglied mit einem Jahresbeitrag von € 36,- ist möglich.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus ein bis drei Mitgliedern, von denen eines hauptamtlich für die kaufmännische Führung des Betriebes zuständig ist. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 BGB. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat kann aus drei bis fünf sach- und fachkundigen Personen bestehen, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Der Aufsichtsrat überwacht die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Geschäftsführung des Vorstands. Er gibt dem Vorstand Anregungen für seine Arbeit, er greift jedoch nicht in die unmittelbare Führung der laufenden Geschäfte ein.