Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (Erziehungsstellen)

Als Jugendhilfeträger verfügen wir über 45 Jahre Erfahrung mit dieser besonderen Betreuungsform. Unsere sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften sind das "Standbein" unserer Einrichtung.  In anderen Bundesländern findet sich diese Betreuungsform auch unter dem Begriff "Erziehungsstellen" . 

Wir verstehen unter diesem Begriff eine spezielle Form der stationären Heimerziehung in Familien oder bei Einzelpersonen. Sie sind aufgrund ihrer Professionalität in der Lage, Kindern und Jugendlichen mit gravierenden Verhaltensstörungen und -auffälligkeiten in ihren Lebensgemeinschaften mittel- bis langfristig einen Lebensort zu bieten.

Hier wohnen und arbeiten praxiserfahrene pädagogische Fachkräfte mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Dadurch werden verlässliche und intensive Beziehungen angeboten. 

Unsere MitarbeiterInnen sind zur Sicherung der fachlichen Qualität in ein institutionelles Netz eingebunden. Die Kinder leben dagegen in einem kaum institutionell geprägten, weitgehend privaten Lebensraum, der viel Individualität und normalen Alltagsbezug gewährleistet.  

Durch die große Vielfalt unserer rund 50 unterschiedlichen SpLG können wir Betreuungen mit vielseitigen Gestaltungsformen für Kinder und Jugendliche anbieten.  

Rahmenbedingungen:
stationäre Unterbringung (§ 27 in Verbindung mit § 34 SGB VIII mit Betriebserlaubnis nach §§ 45, 48 a SGB VIII) 

Zielgruppe:

Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres biografischen Hintergrundes einer professionellen Fremdbetreuung bedürfen. Dazu gehören:

  • traumatische Erfahrungen
  • Bindungsstörungen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Gefährdungen der seelischen Gesundheit
  • körperliche, geistige sowie andere Behinderungen mit erzieherischem Förderbedarf


Unsere unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens ermöglichen, dass wir sehr unterschiedlichen Betreuungsbedürfnissen gerecht werden können.

Aufnahmealter:
0-15 Jahre, im Einzelfall auch älter, grundsätzlich Einzelfallprüfung.

Räumliche Gegebenheiten

Aktuell gibt es unter unserer Trägerschaft ca. 50 sozialpädagogische Lebensgemeinschaften mit insgesamt rund 100 Plätzen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und im nördlichen Randbereich von Hessen. 

Die SpLG befinden sich überwiegend in ländlicher Umgebung. In unseren SpLG leben unsere Fachkräfte gemeinsames mit zwei bis vier Kindern in einem Haushalt, ggf. mit Partner und leiblichen Kindern. Der Wohnraum gehört den Mitarbeitenden oder ist von diesen angemietet. Die SpLG nutzen die vorhandene regionale Infrastruktur und sind vor Ort gut eingebunden. 

Die zuständigen Erziehungsleitungen organisieren für ihre Region die Vernetzung der SpLG. Durch regionale Arbeitskreise findet insbesondere eine praxisbezogene Reflexion der pädagogischen Arbeit, Diskussion von fachlichen Themen und kollegialer Austausch statt. 

Personal

Die LeiterIn einer SpLG steht in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis, verfügt immer über eine pädagogische Fachausbildung (i.d.R. ErzieherInnen, Sozialarbeiter/pädagogInnen) und gestaltet den Dienst entsprechend einer ganzheitlichen familienorientierten Betreuung. (Kein Schichtdienst!). Die ParterInnen sind ausdrücklich in das Betreuungsgeschehen einbezogen und unterstützen ehrenamtlich die Arbeit.

Die Leitung und fachliche Begleitung wird durch regional zuständige Erziehungsleitungen wahrgenommen. 

Unsere Leistungsbeschreibung kann gern in unserer Geschäftsstelle
per E-Mail Jugendhilfe(at)sonderpflege.de  angefordert werden.

Weitere Infos erhalten Sie unter: 

 0 52 63 / 94 83 0 (Dorothee Kieslich)

und jeweils regional über die Erziehungsleitung

Allgemeine Informationen über den Arbeitsbereich "SpLG" gibt Ihnen eine Broschüre des Paritätischen:

Unseren Flyer SpLG als Kurzinfo: